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Zeitwertkonten – die Vorteile für Arbeitnehmer


Zeitwertkonten sind Arbeitszeitkonten, auf denen Arbeitnehmern Entgelte für Mehrarbeitszeit gutgeschrieben werden. Mit diesen Guthaben ist der Arbeitnehmer in die Lage versetzt, eine bezahlte Freistellung zu erlangen, wenn es seine persönliche Lebenssituation erfordert. Die Bindung an den Betrieb bleibt erhalten. Mit dem Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen von 1998 („Flexi I“) hat der Gesetzgeber die Grundlage für eine entsprechende Handhabung geliefert, mit der Reformierung des Gesetzes 2008 („Flexi II“) haben sich die Möglichkeiten von Zeitwertkonten erheblich erweitert.

Zeitwertkonten – Hilfe bei der Lebensplanung


Die flexible Gestaltung der Arbeitszeit ist zuweilen für längere Fristen nötig, wenn der Arbeitnehmer zwischenzeitlich besondere Anforderungen in seinem familiären Umfeld bewältigen muss oder persönliche Auszeiten braucht. Das können Elternzeit, Pflegefälle in der Familie oder Weiterbildungen sein. Genau so gut kann der Arbeitnehmer aber auch sein Zeitwertkonto beanspruchen, wenn er eine längere Reise machen will. Als Altersvorsorge sind die Zweitwertkonten ebenfalls sehr gut zu gebrauchen. Werden sie als Langzeitkonto geführt und nur wenig angetastet, sichert das Guthaben einen früheren Ausstieg aus dem Berufsleben. Generell bieten Zeitwertkonten die Möglichkeit, Freiräume im Arbeitsleben ohne Gehaltseinbuße oder Nachteile bei der gesetzlichen Rente zu finanzieren.

Zeitwertkonten bilden Kapital


Die Zeitwertkonten haben den Vorteil, dass der Bruttolohn des Arbeitnehmers gutgeschrieben wird. Das monatliche Minus durch die Einkommensteuer und die Sozialabgaben entfallen. Auf dem höheren Sockelbetrag kann das Guthaben schneller wachsen, wenn es beispielsweise in einem Investmentfonds angelegt ist. Zeitwertkonten unterliegen zudem nicht der Abgeltungssteuer und schaffen so noch einen Mehrwert über die üblichen Kapitalerträge hinaus. Sie können weiterhin in eine betriebliche Altersversorgung überführt oder vererbt werden. Die Anlage ist für den Arbeitnehmer sicher, da nicht nur das Erbrecht greift, sondern auch der Insolvenzschutz. Der Arbeitnehmer kann das Zeitwertkonto dafür nutzen, Zusatzzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Zuschläge anzulegen und den Kapitalertrag zu steigern. Sogar die Überführung von Teilen des Gehalts ist zulässig.
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