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Sozialrecht / Öffentliches Recht » Hartz IV | ALG | Grundsicherung

Anspruch auf Arbeitslosengeld

Folgende Voraussetzungen müssen für den Bezug von Arbeitslosengeld erfüllt werden:
  • Der Antragssteller muss Arbeitssuchender (arbeitslos) sein
  • persönliche Meldung über die Arbeitslosigkeit bei der Bundesagentur für Arbeit
  • in den letzten drei Jahren vor Eintritt der Arbeitslosigkeit bestand ein versicherungspflichtiges (beitragspflichtiges) Beschäftigungsverhältnis für die Dauer von mindestens zwölf Monaten


Dauer des Anspruches

Personen, die ab 1. Februar 2006 arbeitslos werden, bekommen für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten Arbeitslosengeld. Personen über 55-Jährige sogar bis maximal 18 Monaten.

Übergangsregelung bis Februar 2006

Personen, die vor dem 31.01.2006 arbeitslos werden und das 45. Lebensjahr vollendet haben, haben länger Anspruch auf Arbeitslosengeld:
  • jünger als 45 Jahre - ein Jahr
  • jünger als 47 Jahre - bis zu 18 Monate
  • jünger als 52 Jahre - bis zu 22 Monate
  • jünger als 57 Jahre - bis zu 26 Monate
  • älter als 57 Jahre - bis zu 32 Monate

Höhe des Anspruches beim Arbeitslosengeld

Das Arbeitslosengeld beträgt 60 Prozent des pauschalierten letzten Nettogehaltes.
Bei Arbeitssuchenden mit Kind beträgt das Arbeitslosengeld 67 Prozent des pauschalierten letzten Nettogehaltes.

Hartz IV

Seit dem 01.01.2005 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, welches den Langzeitarbeitslosen den Einstieg in den Arbeitsmarkt erleichtern soll. Es handelt sich um das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, auch bekannt unter Hartz IV.

Die Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe wurden in ihrer ursprünglichen Form abgeschafft und durch das Arbeitslosengeld II (ALG II) ersetzt, auf einem Niveau unterhalb der bisherigen Arbeitslosenhilfe.

Hartz IV ist benannt nach dem ehemaligen Personalvorstand der
Volkswagen AG - Dr. Peter Hartz.

::Arbeitslosengeld II (ALG II)

Arbeitslosengeld II bekommen Arbeitssuchende, nachdem ihr Anspruch auf das Arbeitslosengeld abgelaufen ist.

Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Grundsicherung)

Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben alle erwärbsfähigen, hilfsbedürftigen Personen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren sowie die zum gemeinsamen Haushalt gehörenden Personen (Ehe- bzw. Lebenspartner, Kinder).

ALG II - Höhe des Anspruches

Bei dem Bedarfssatz wird zwichen West und Ost unterschieden:

- derzeitiger Regelsatz im Westen: 345 EUR
- derzeitiger Regelsatz im Osten:    331 EUR

Bei (Ehe-)Partnern sowie unverheirateten Arbeitssuchenden mit einem festen Lebenspartner beträgt der Satz 90 Prozent der doppelten Regelsatzes.
Für jedes Kind unter 14 Jahren gibt es zusätzlich 60 Prozent des Regelsatzes, für Kinder ab 14 Jahren 80 Prozent.

ALG II - Kosten für Unterkunft

Zusätzlich zum ALG II besteht der Anspruch auf die Kostenerstattung für Unterkunft und Heizung. Jedoch gibt es hier keine pauschalen. Es werden die tatsächlichen, angemessenen Kosten erstattet. Was angemessen ist, hängt von der ortsüblichen Miete und den örtlichen Nebenkosten ab.

Fallen die Kosten für Unterkunft und Nebenkosten deutlich zu hoch aus, wird in der Regel der Umzug verlangt. Die höheren Kosten für die aktuelle Unterkunft werden bis zum Umzug in voller Höhe übernommen.

ALG II - Beiträge zur Sozialversicherung

Die Kosten für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung werden von der Arbeitsagentur oder dem Sozialamt getragen.
Es wird auch ein Mindestbeitrag (z.Zt. 78 EUR) in die Rentenversicherung eingezahlt. Dadurch werden aber nur geringe zusätzliche Rentenansprüche erworben.

ALG II - Anrechnung des Arbeitseinkommens

Das Arbeitseinkommen des ALG-II Beziehers und der mit ihm zusammen lebenden Familienmitglieder wird nicht wird nicht in voller Höhe auf die Ansprüche angerechnet.

Nicht angerechnet werden:
  • Fahrtkosten
  • Werbungskosten (15,33 EUR)
  • Versicherungspauschale (30 EUR)
  • Freibetrag für Erwerbstätigkeit
    (äbhängig von Höhe des Verdienstes und Abzügen)


ALG II - Pkw Besitz

Erwerbsfähige ALG II Bezieher dürfen einen angemessenen Pkw besitzen.
Ein Pkw mit einem aktuellen Verkaufswert von unter 5.000 EUR ist auf alle Fälle angemessen.

ALG II - Grundbesitz

Immobilien sind erlaubt, sofern diese selbst genutzt werden und angemessen sind.
Bei einer Wohnung darf die Wohnfläche von 120 qm nicht überschritten werden. Bei einem Haus liegt die Grenze bei 130 qm Wohnfläche.

ALG II - Barvermögen

Folgendes Barvermögen dürfen Bezieher vom ALG II haben:
  • 200 EUR je Lebensjahr je Lebenspartner
  • max. 13.000 EUR insgesamt je Lebenspartner
  • zusätzlich 200 EUR je Lebensjahr je Lebenspartner, wenn Gelder für die Altersvorsorge bestimmt sind
    (auch hier gilt wieder die Grenze von 13.000 EUR je Lebenspartner)
Vor dem 01.01.1948 geborene Personen haben einen Freibetrag von
520 EUR je Lebensjahr, maximal 33.800 EUR.

Übersteigen die Ersparnisse die oben genannten Freibeträge, so wird das ALG II so lange zurückgehalten, bis die Ersparnisse soweit aufgebraucht sind, dass die Freigrenzen nicht überschritten werden.
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