Steuerrecht » Eigenheimzulage
Wer für sich und seine Familie ein Haus baut oder einen Altbau kauft, wird auch weiterhin von Vater Staat unterstützt. Doch Achtung: Ausbauten werden mittlerweile überhaupt nicht mehr gefördert.
Wer wird gefördert?
Mit der
Eigenheimzulage werden zunächst einmal alle unbeschränkt Einkommensteuerpflichtigen beim Kauf einer Eigentumswohnung oder Bau bzw. Kauf eines Hauses gefördert. Doch ob und wieviel der Staat letztendlich zuschießt, hängt vom Einkommen und der Zahl der Kinder ab.
Wie hoch darf mein Einkommen für eine Förderung höchstens sein?
Als Bauantragssteller oder Unterzeichner eines Kaufvertrages darf man innerhalb von zwei Jahren höchstens EUR 70.000 verdienen, als Ehepaar EUR 140.000. Pro Kind wird diese Grenze um EUR 30.000 nach oben verschoben.
Wie wird mein Einkommen kontrolliert?
Wichtig sind nicht etwa Netto- oder Bruttoeinkommen, sondern der Gesamtbetrag aller Einkünfte der letzten zwei Jahre - nur die Werbungskosten dürfen abgezogen werden. Es werden jeweils das Jahr der Antragsstellung und das Vorjahr zur Berechnung herangezogen. Allerdings prüft das Finanzamt nur einmalig, ob die Einkünfte unter oder über dem vorgeschriebenen Limit liegen.
Wie hoch ist die Förderung?
Beim Bau oder Erwerb eines Hauses oder einer Eigentumswohnung zahlt der Staat unter den gegebenen Umständen EUR 1.250 jährlich als Zuschuss, wobei Altbau und Neubau gleich hoch gefördert werden. Seit 2004 jedoch wird ein Umbau nicht mehr bezuschusst. Jedem Steuerzahler steht bei einem Objekt ein Zuschuss zur Verfügung, Ehepaaren demzufolge natürlich bei zwei Objekten.
Je mehr Kinder, desto höher der Zuschuss?
Ja, denn der Staat zahlt für jedes Kind EUR 800 im Jahr, beziehungsweise EUR 6400 für jedes Kind über die gesamte Förderdauer. Allerdings müssen die Kinder zulageberechtigt sein: Kinder sind dann zulageberechtigt, wenn Sie für sie Kindergeld bekommen oder Freibeträge für sie eingetragen werden können.
Was geschieht bei einem Umzug?
Wird der Gebrauch und Besitz der eigenen Wohnung oder des Hauses innerhalb der acht Jahre auf eine andere Immobilie übertragen, so wird auch der Rest der Förderung, der noch aussteht, auf das neue Objekt übertragen. Für ein drittes Haus oder eine dritte Wohnung, zahlt Vater Staat dann aber nicht mehr.