Erbrechtsänderungen
Auch unser Erbrecht entwickelt sich weiter. Es gibt Gesetzesänderungen und politische Entwicklungen, die dazu führen, dass sich die Vermögensvorsorge umstrukturiert. Mehr zum Thema Erbschaft und Erbrecht erfahren sie auf erbrecht-heute.de.
Seit dem Erbschaftssteuerreformgesetz 2008 werden sowohl persönliche, als auch Versorgungsfreibeträge für eingetragene Lebenspartner genauso bemessen wie für Ehegatten. Lebenspartner werden im Gegensatz zu Ehegatten wie entfernte Verwandte und somit mit dem höchsten Steuersatz besteuert. Zuvor hatten Ehegatten zudem viel höhere Freibeträge als Lebenspartner, dies ist nun jedoch nicht mehr der Fall.
Mit der zum 1.1.2010 beschlossenen Erbrechtsreform wurden die Gründe überarbeitet, die den Erblasser berechtigen Angehörigen den Pflichtteil zu entziehen. Seitdem gelten für Kinder, Eltern, Ehegatten und Lebenspartner die gleichen Entziehungsgründe.
Außerdem wurden die Voraussetzungen für eine Stundung vereinfacht. So ist es jetzt auch Neffen oder Lebensgefährten möglich eine Stundung gegenüber Pflichtteilsberechtigten geltend zu machen, sollten diese ein Eigenheim oder ein Unternehmen geerbt haben.
Bis zum vorletzten Jahr wurden Schenkungen so lange in voller Höhe berücksichtigt bis zehn Jahre verstrichen sind. Erst dann wurde die Schenkung nicht mehr berücksichtigt und somit das Vermögen des Erblassers nicht als verringert angesehen. Nun wird die Berücksichtigung der Schenkung mit Ablauf der Zeit immer geringer. Sprich, sie wird im zweiten Jahr schon nur noch zu 9/10 berücksichtigt, im dritten Jahr dann bloß noch zu 8/10 und so weiter.
Auch zu Gunsten von pflegenden Personen gab es durch die neuen Reformen Veränderungen. Bisher wurden erbrechtliche Ausgleichansprüche nur für Abkömmlinge gezahlt, die wegen der Pflege auf ein berufliches Einkommen verzichtet haben. Neuerdings hat jeder Abkömmling der Pflege geleistet hat ein Anspruch auf Ausgleich, ganz egal ob er ein berufliches Einkommen hatte oder nicht.