Impressum | Kontakt | Haftungsausschluss | Links | Sitemap | Startseite
Themen
| Arbeitsrecht
  | Abfindung
  | Arbeitszeugnis
  | Kündigung
  | Überstunden

| Familienrecht
  | Scheidung
  | Unterhalt

| Mietrecht
  | Kündigung
  | Nebenkosten
  | Vermieterrechtschutz

| Sozialrecht / Öff. Recht
  | ALG I+II / Hartz IV
  | BAföG
  | Ich AG
  | Kindergeld
  | Kinderzuschlag
  | Widerspruch
  | Wohngeld

| Steuerrecht
  | Alterseinkünftegesetz
  | Außergew. Belastung
  | Dopp. Haushaltsführung
  | Eigenheimzulage
  | Erbschaft / Schenkung
  | Sonderausgaben

| Wirtschaftsrecht
  | Basel II
  | Kredite ABC
  | Leasing
  | Mahnbescheid
  | Mahnverfahren
  | Darlehen

| Zivilrecht
  | Private Insolvenz


| Erbrecht
  | Erbrechtsänderungen

| Themen
  | Berufsunfähigkeit
  | Altersvorsorge
  | KFZ-Versicherung
  | Rechtsanwalt
  | Kleingedrucktes
  | Zeitwertkonten
  | Lebensversicherung
  | Online-Personensuche
  | Rechtsberatung
  | Die Haftpflicht anfechten


Sozialrecht / Öffentliches Recht » Ich-AG | Existenzgründung

Die Ich-AG bietet Arbeitssuchenden unter bestimmten Voraussetzungen (weiter unten), sich mit staatlichen Zuschüssen selbständig zu machen. Damit bietet der Staat den Arbeitssuchenden eine Möglichkeit, aus der Arbeitslosigkeit rauszukommen.



Existenzgründerzuschuss

Eine Möglichkeit der Zuschüsse ist der sog. Existenzgründerzuschuss, den man maximal drei Jahre Lang erhalten kann.
Im ersten Jahr 600 EUR/ Monat, im zweiten Jahr 360 EUR/ Monat und im dritten Jahr 240 EUR pro Monat.
Insgesamt ergibt die maximale Förderung einen Betrag von 14.400 EUR und soll der Sicherung der Sozialversicherungsbeträge dienen, da bei der Ich-AG Sozialversicherungspflicht (Pflichtmitgliedschaft in der Rentenversicherung!) besteht. Der Zuschuss selbst ist steuerfrei.

Voraussetzungen

Das jährliche Einkommen darf 25.000 EUR pro Jahr nicht überschreiten und 400 EUR pro Monat nicht unterschreiten. Des Weiteren muss die Tätigkeit an mindestens 15 Stunden pro Woche ausgeübt werden.
Es dürfen auch (neuerdings) Beschäftigte geführt werden, die als ganz normale Arbeitnehmer beschäftigt werden und unter die Personalausgaben fallen.
Um eine Ich-AG zu gründen, muss eine gültige Gewerbeanmeldung vorliegen. Grundsätzlich kann Jedermann einen Gewerbeschein erhalten, jedoch sollten die einzelnen Voraussetzungen für bestimmte Branchen beachtet werden.
Da die Ich-AG kein, im Handelsregister, eintragungspflichtiges Unternehmen ist, hat sie folglich keine Firma.

Für Gründungen ab dem 01.01.2005 fordert die Bundesagentur für Arbeit einen sog. Business-Plan. Dieser Plan ist sehr entscheidend, wenn Sie ein eigenes Unternehmen eröffnen wollen. Sie sollte diesen Plan mit viel Ruhe und noch mehr Sorgfalt erstellen.

Der Plan sollte mindestens enthalten:
  • Angaben über Produkte/ Tätigkeit (Dienstleistungen)
  • Informationen über die Branche/ den Absatzmarkt
  • Marketingstrategische Informationen/ Vertrieb
  • Kurzzusammenfassung (allgemeine Informationen, auch zu Ihrer Person, Ihren Kenntnissen)

Allgemein

Sie können die Ich-AG bereits als Arbeitsloser vorbereiten, jedoch wird das Einkommen hieraus mit den Leistungen der Agentur für Arbeit verrechnet. Dazu müssen Sie eine Nebentätigkeit anmelden.
In der Zeit als Existenzgründer erhalten Sie vergünstigte Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben weiterhin bestehen.
Sollte Ihr junges Unternehmen nicht so florieren wie gedacht und Sie müssen es aufgeben, bleibt noch ein bestehender Anspruch auf Arbeitslosengeld für vier Jahre. Somit ist eine soziale Absicherung gegeben.
Weitere Fördermaßnahmen sind bei diesem Zuschuss begrenzt.

Überbrückungsgeld

Eine zweite Möglichkeit der Förderung ist das sog. Überbrückungsgeld. Diese Förderung können Sie sechs Monate lang erhalten. Die Höhe richtet sich nach dem zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld oder anderer Ersatzleistungen, die dem Antragsteller während seiner Arbeitslosigkeit zustanden. Ein pauschaler Sozialversicherungsbeitrag wird zusätzlich ausgezahlt.

Das Überbrückungsgeld ist wie der Existenzgründungszuschuss auch, steuerfrei. Es gibt keine Einkommensgrenze, jedoch fallen die Vergünstigungen in Bezug auf Sozialversicherungsbeiträge, anders als beim Existenzgründungszuschuss, weg. Weitere Fördermaßnahmen finden bei diesem Zuschuss keine Begrenzung.



Voraussetzungen

Es muss ein Fachgutachten (Rentabilitätsvorschau) erstellt und vorgelegt werden, welches die Prognosen und Erfolgsaussichten bestätigt. Somit ist mit dieser Form von Förderung, ein großer bürokratischer Aufwand verbunden.
Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht während der selbständigen Tätigkeit nicht, jedoch ist die soziale Sicherung, wie beim Existenzgründungszuschuss, gegeben.

Existenzgründungszuschuss oder Überbrückungsgeld?

Diese Frage kann man nicht pauschal beantworten. Hierfür müssen die Voraussetzungen eines jeden Einzelnen geprüft werden. Für größere Unternehmungen ist das Überbrückungsgeld nicht geeignet. Sollte aber jemand ein vergleichbar hohes Arbeitslosengeld erhalten, ist er mit dem Überbrückungsgeld oft besser dran.

Um das Richtige für Sie zu finden, sollten Sie sich mit der Agentur für Arbeit in Verbindung setzen. Dort erhalten Sie eine persönliche, individuelle und fundierte Beratung.
Beratung
Rechtsberatung
Steuerberatung
Beratung Eintrag
Beratung Login

Web-Tipps

Partner
Sofortkredit