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Sozialrecht / Öffentliches Recht » Kindergeld

Welche Voraussetzungen müssen grundsätzlich erfüllt sein, um Kindergeld zu erhalten?

Anspruch hat, wer in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Auch im Ausland lebende Personen haben Anspruch auf Kindergeld, wenn sie in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind.



Für welche Kinder wird Kindergeld bezahlt?

Kindergeld wird gezahlt für:
  • Im ersten Grad verwandte Kinder mit dem Antragsteller
  • Kinder des Ehegatten (Stiefkinder)
  • Enkelkinder, die im Haushalt des Antragstellers leben
  • Pflegekinder, familienähnliches Verhältnis, welches auf Dauer angelegt ist

Wie lange wird Kindergeld gewährt?


Grundsätzlich wird Kindergeld nur bis zur Vollendung de 18. Lebenjahres gewährt. Sofern sich das Kind in einer Ausbildung oder Studium befindet, wird das Kindergeld bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gewährt.
Sollte sich das Kind über das 27. Lebensjahr hinaus in einer Ausbildung oder Studium befinden, wird Kindergeld nur gewährt, wenn das Kind den Grundwehrdienst oder Zivildienst abgeleistet hat und sich nicht für mehr als drei Jahre beim Wehrdienst verpflichtet hat oder einer befreienden Tätigkeit, statt Wehrdienst oder Zivildienst, als Entwicklungshelfer nachgeht.
Die Gewährung richtet sich dann nach dem geleisteten Dienst, maximal nach der gesetzlichen Dauer des Dienstes über das 27. Lebensjahr hinaus.
Für die Zeit selbst, in dem das Kind den o.g. Dienst ableistet, steht den Eltern kein Kindergeld zu.

Kind ist arbeitslos?

Ist das Kind arbeitslos und steht der Agentur für Arbeit zur Vermittlung zur Verfügung, wird Kindergeld über das 18. Lebenjahr bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt.

Kind hat keinen Ausbildungsplatz?

Kann das Kind aufgrund fehlender Ausbildungsplätze keine Ausbildung beginnen oder fortführen, wird das Kindergeld bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gewährt.

Kind leistet ein freiwilliges Jahr?

Leistet das Kind ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr nach den Förderungsgestzen ab, steht das Kindergeld bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres zu.

Kindergeld bei Behinderung des Kindes?

Kann ein Kind aufgrund einer Behinderung (seelisch, körperlich oder geistig) nicht durch eigene Tätigkeit, anderen Einkünften oder Bezügen seinen Lebensunterhalt bestreiten, wird das Kindergeld ohne jegliche Altersbeschränkung gewährt.

Freigrenze?

Überschreiten die Einkünfte und Bezüge des Kindes die Freigrenze (7.680 Euro/ Jahr), entfällt der Anspruch auf Kindergeld für das gesamte Jahr. Bei der Ermittlung des Betrages sind Werbungskosten, Sonderausgaben und Kostenpauschalen zu berücksichtigen.

Höhe des Kindergeldes?

Die Höhe des Kindergeldes richtet sich in einer bestimmten Reihenfolge nach den Geburtsdaten der Kinder. Für die ersten drei Kinder steht ein Betrag i. H. v. jeweils 154 Euro zu, für jedes weitere Kinder jeweils 179 Euro.



Wo wird das Kindergeld beantragt?

Das Kindergeld wird bei der Agentur für Arbeit (Familienkasse) beantragt, in dessen Bezirk der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt ist.
Der Anspruch und das Vorhandensein der Kinder ist durch amtlich anerkannte Unterlagen zu belegen (Geburtsurkunden, Schulbescheinigungen etc.)
Befindet sich das Kind in einer Ausbildung oder Studium, muss zudem die Dauer der Ausbildung / Studiums und die derzeitigen Einkünfte / Bezüge angegeben und auf Verlangen nachgewiesen werden.

An wen wird das Kindergeld ausgezahlt?

In der Regel wird das Kindergeld an die Eltern / Erziehungsberechtigten ausgezahlt. Soll das Kindergeld an das Kind ausgezahlt werden, muss ein Antrag auf Abzweigung bei der Familienkasse gestellt werden. Dieser wird nur gewährt, wenn die Unterhaltspflichtigen der Unterhaltspflicht nicht oder nicht ausreichend nachkommen. Nach Prüfung der Voraussetzungen und Anhörung der Beteiligten durch die Familienkasse, wird dann über den Antrag entschieden.
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