Wirtschaftsrecht » Mahnbescheid
Welche Voraussetzungen hat ein Mahnbescheid?
Die erste Voraussetzung für einen Mahnbescheid ist, dass sich der Schuldner mit seinen Zahlungen in Verzug befindet und die Zahlungen nach § 286 BGB fällig sind.Wie wird ein Mahnbescheid beantragt?
Der Erlass eines Mahnbescheides erfolgt nur nach Beantragung und korrektem Ausfüllen des offiziellen Formulars, das im Schreibwarenhandel erhältlich ist. Im Antrag selbst kann gleich auch ein Streitverfahren im Falle des Widerspruches durch den Schuldner beantragt werden.Wie muss ein Mahnbescheid aussehen?
Anzugeben vom Antragssteller ist natürlich der Geldbetrag, nach Haupt- und Nebenforderung getrennt. Ebenso muss der Anspruchsgrund, wie etwa der Kaufpreis, aufgeführt werden. Eine Begründung der Forderung ist nicht nötig.Der Mahnantrag, oder Mahnbescheid, muss handschriftlich vom Antragssteller oder einer im besonderen bevollmächtigten Person unterzeichnet werden.
Weiter müssen das Mahngericht, sowie das Gericht, das sachlich und örtlich für die Sache zuständig ist, genannt werden. Die Bezeichnung der jeweiligen Parteien, oder deren gesetzliche Vertreter oder Prozessbevollmächtigten, muss ebenfalls im Antrag enthalten sein.
Was passiert nach Einreichung des Mahnantrags beim Amtsgericht?
Mit dem Einsetzen der Bearbeitung des Mahnbescheides fordert das Amtsgericht die Kosten vom Antragssteller. Sobald die Zahlung beim Amtsgericht eingegangen ist und der Antrag den vorgeschriebenen Form entspricht, wird automatisch der Mahnbescheid "von Gerichts wegen" verschickt. Dieser enthält auch den Hinweis, dass die Forderungen vom Gericht nicht geprüft wurden. Ebenso wird darauf verwiesen, dass innerhalb von zwei Wochen ein Vollstreckungsbescheid folgt, wenn der Mahnbescheid unbeachtet bleibt.Mit der Zustellung des Mahnbescheides wird die laufende Verjährungsfrist unterbrochen.