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Rechtsberatung durch den Rechtsanwalt
Auch der friedliebendste Mensch kann irgendwann in seinem Leben in eine Situation kommen, in der er selbst nicht in der Lage ist, seine Rechte durchzusetzen. Ob es sich um Streitigkeiten mit dem Vermieter, Probleme mit einer Erbschaft oder sogar um eine Straftat handelt - wenn man selbst nicht mehr weiter weiß und/oder sich die Fronten so verhärtet haben, dass man die Angelegenheit vor Gericht klären muss, braucht man die Hilfe eines Rechtsanwalts.
Der Rechtsanwalt ist ein studierter Jurist, der sich meistens auf ein Fachgebiet, z. B. Miet- oder Familienrecht, Strafrecht usw. spezialisiert hat. Wer einen Anwalt sucht, kann das Telefonbuch zurate ziehen oder sich im Internet informieren, indem er bei einer Suchmaschine die Begriffe Rechtsanwalt und den Namen seines Wohnortes eingibt. Anhand der Liste, die man dann erhält, wählt man einen Anwalt aus, der im relevanten Fachgebiet arbeitet. Die erste Kontaktaufnahme erfolgt meist telefonisch, mithilfe von Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten des Anwalts vereinbart man einen Termin. Vor dem Termin sollte man alle Unterlagen zusammenstellen, die für die aktuelle Problemstellung relevant sind, und nimmt sie mit zum ersten Beratungsgespräch.
Nachdem man dem Anwalt sein Problem geschildert hat, muss man den Rechtsanwalt per Unterschrift dazu ermächtigen, tätig zu werden. Bevor man unterschreibt, wird der Anwalt über die zu erwartenden Kosten informieren. Die Bezahlung des Anwalts wird anhand der Gebührenordnung für Rechtsanwälte erstellt. Je nach Schwere des Falles kann der Rechtsanwalt ein Mehrfaches des einfachen Gebührensatzes in Rechnung stellen. An dieser Stelle sollte man den Rechtsanwalt informieren, ob man eine Rechtsschutzversicherung hat, die den Betrag übernehmen könnte. Der Rechtsanwalt kann seinem Klienten dann Vorschläge machen, wie am besten in seiner Angelegenheit vorzugehen ist. Der entstehende Schriftverkehr mit dem gegnerischen Anwalt und dem Gericht erfolgt mithilfe von Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten, die in einer mehrjährigen Ausbildung alle Anforderungen und Vorgehensweisen gelernt haben.
Nach dem Besuch beim Rechtsanwalt ist man meist erleichtert, weil die Angelegenheit jetzt von einem kundigen Menschen betreut wird. Sollte sich das Problem nicht außergerichtlich beilegen lassen, vertritt der Rechtsanwalt seinen Mandanten auch vor Gericht.
Auch der friedliebendste Mensch kann irgendwann in seinem Leben in eine Situation kommen, in der er selbst nicht in der Lage ist, seine Rechte durchzusetzen. Ob es sich um Streitigkeiten mit dem Vermieter, Probleme mit einer Erbschaft oder sogar um eine Straftat handelt - wenn man selbst nicht mehr weiter weiß und/oder sich die Fronten so verhärtet haben, dass man die Angelegenheit vor Gericht klären muss, braucht man die Hilfe eines Rechtsanwalts.
Der Rechtsanwalt ist ein studierter Jurist, der sich meistens auf ein Fachgebiet, z. B. Miet- oder Familienrecht, Strafrecht usw. spezialisiert hat. Wer einen Anwalt sucht, kann das Telefonbuch zurate ziehen oder sich im Internet informieren, indem er bei einer Suchmaschine die Begriffe Rechtsanwalt und den Namen seines Wohnortes eingibt. Anhand der Liste, die man dann erhält, wählt man einen Anwalt aus, der im relevanten Fachgebiet arbeitet. Die erste Kontaktaufnahme erfolgt meist telefonisch, mithilfe von Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten des Anwalts vereinbart man einen Termin. Vor dem Termin sollte man alle Unterlagen zusammenstellen, die für die aktuelle Problemstellung relevant sind, und nimmt sie mit zum ersten Beratungsgespräch.
Nachdem man dem Anwalt sein Problem geschildert hat, muss man den Rechtsanwalt per Unterschrift dazu ermächtigen, tätig zu werden. Bevor man unterschreibt, wird der Anwalt über die zu erwartenden Kosten informieren. Die Bezahlung des Anwalts wird anhand der Gebührenordnung für Rechtsanwälte erstellt. Je nach Schwere des Falles kann der Rechtsanwalt ein Mehrfaches des einfachen Gebührensatzes in Rechnung stellen. An dieser Stelle sollte man den Rechtsanwalt informieren, ob man eine Rechtsschutzversicherung hat, die den Betrag übernehmen könnte. Der Rechtsanwalt kann seinem Klienten dann Vorschläge machen, wie am besten in seiner Angelegenheit vorzugehen ist. Der entstehende Schriftverkehr mit dem gegnerischen Anwalt und dem Gericht erfolgt mithilfe von Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten, die in einer mehrjährigen Ausbildung alle Anforderungen und Vorgehensweisen gelernt haben.
Nach dem Besuch beim Rechtsanwalt ist man meist erleichtert, weil die Angelegenheit jetzt von einem kundigen Menschen betreut wird. Sollte sich das Problem nicht außergerichtlich beilegen lassen, vertritt der Rechtsanwalt seinen Mandanten auch vor Gericht.
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