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Arbeitsrecht und Überstundenvergütung


Der gesetzlich begründete Anspruch auf Überstundenvergütung ist 1994 aus dem Arbeitsrecht gestrichen worden. 1998 erfolgte die Einführung von Arbeitszeitkonten, mit Hilfe derer Arbeitgeber bezahlte Freistellungen von Arbeitnehmern vornehmen können. Im Wesentlichen lief die Regelung darauf hinaus, dass die Überstundenvergütung in ein Langzeitkonto überführt wird, das Arbeitgeber oder Arbeitnehmer nach ihren Anforderungen für flexible Arbeitszeit nutzen können, ohne dass die Sozialversicherungspflicht beeinträchtigt wird. Mit der Reform des Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen („Flexi II“) 2008 kann der Arbeitnehmer die Überstundevergütung aber auch als Kapitalanlage oder Altersvorsorge nutzen. Wie man am Besten mit der Überstundenvergütung verfährt, sollte im Norden des Landes mit einem Rechtsanwalt Hamburg besprochen werden.

Die Überstundenvergütung gehört in den Arbeitsvertrag



Denn die Ausgestaltung eines Arbeitsvertrages ist weitgehend den vertragschließenden Seiten überlassen, weswegen der Rechtsanwalt Hamburg auch hierfür eine wichtige Hilfe ist. Erstens müssen alle erforderlichen Punkte aufgenommen und auch die Vergütung und deren Fristen dafür benannt werden. Allgemein gültige Regelungen wie Zuschläge für Überstunden von 25 % an Werktagen bzw. 50 % an Sonn- und Feiertagen gelangen nicht von selber in den Arbeitsvertrag, sondern müssen explizite eingefordert werden. Ein Rechtsanwalt Hamburg kennt sich mit den ortsüblichen Sätzen aus und kann auf der Basis der Vergleichbarkeit dafür sorgen, dass sie in den Arbeitsvertrag seines Klienten übernommen werden. br>

Hilfestellungen im Arbeitsrecht



Selbstverständlich gibt es immer noch übergreifendes Arbeitsrecht, das Belange wie Urlaub, Kündigung oder Probezeiten regelt sowie Tarifabkommen, die für jede Branche verbindlich sind. Durchgesetzt werden müssen allerdings auch vom Arbeitnehmer, denn nicht jedes Unternehmen hat eine gewerkschaftliche Vertretung. Am Besten sorgt der Arbeitnehmer vor, wenn er einen korrekten Arbeitsvertrag abschließt. Denn die Vereinbarungen, die hier getroffen werden, sind in erster Linie bindend. Nur Nachteile, die gesetzlich anders geregelt sind, kann der Arbeitnehmer im Nachhinein zu seinen Gunsten reklamieren. Aber schon die Überstundevergütung ist eine Sache, die direkt verhandelt werden muss. Mehr Infos zum Arbeitsrecht erhalten Sie auf den Seiten von Anwaltskanzlei-Online.de
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